Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Art-Invest Hotel Management GmbH; GHOTEL Gruppe
BWB/Z-4778
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.01.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Art-Invest Hotel Management GmbH (Deutschland), eine Tochtergesellschaft der Zech- Gruppe, beabsichtigt den Erwerb aller Anteile an der GHOTEL GmbH (Deutschland) sowie der GhOTEL Austria GmbH (Österreich). Das geplante Vorhaben betrifft die Hotelindustrie.
Betroffener Geschäftszweig: I - Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.02.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.02.2020 weggefallen.