Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft; MEH Mechanical Engineering Holding GmbH - BWB/Z-4775 | Bundeswettbewerbsbehörde

Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft; MEH Mechanical Engineering Holding GmbH

BWB/Z-4775

16.01.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.01.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 25,3% der Anteile an der MEH Mechanical Engineering Holding GmbH, mit Sitz in Groß-Siegharts im Wege einer Kapitalerhöhung, verbunden mit Rechten, die Kontrolle über diese Gesellschaft vermitteln, sowie (mittelbar über diese Gesellschaft) an deren Beteiligungen, und zwar:
unmittelbar an den Tochtergesellschaften:

- Kunststoff-Metalltechnik GesmbH. mit Sitz in Groß-Siegharts (100%) und
- INC Maschinenbau GmbH mit Sitz in Wolkersdorf (100%)
sowie mittelbar über die Kunststoff-Metalltechnik GesmbH. an der Enkelgesellschaft:
- JOKO, obchodni s.r.o. mit Sitz in Telc / Tschechien (100%),

durch die Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft mit Sitz in Linz.

Das geplante Vorhaben betrifft die Herstellung von Maschinenbauelementen (Kunststoff- und Metallteilen) und mechanische Metallbearbeitung für die Automotiv-, Elektronik-, Maschinenbau- und Pharmaindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.02.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.02.2020 weggefallen.

zurück zur Übersicht