Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

XLCH Gmb; Interio Gruppe - BWB/Z-4770 | Bundeswettbewerbsbehörde

XLCH Gmb; Interio Gruppe

BWB/Z-4770

14.01.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.01.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die XLCH GmbH (Schweiz), ein Unternehmen der XXXLutz-Gruppe, beabsichtigt sechs Standorte der Interio Gruppe in der Schweiz, nämlich die Standorte in Abtwil, Dübendorf, Emmen, Pratteln, Schdnbühl und Spreitenbach, zu übernehmen. Das geplante Vorhaben betrifft Einzelhandel mit Möbeln und Einrichtungsgegenständen.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.02.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.02.2020 weggefallen.

zurück zur Übersicht