Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
XLCH Gmb; Interio Gruppe
BWB/Z-4770
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.01.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die XLCH GmbH (Schweiz), ein Unternehmen der XXXLutz-Gruppe, beabsichtigt sechs Standorte der Interio Gruppe in der Schweiz, nämlich die Standorte in Abtwil, Dübendorf, Emmen, Pratteln, Schdnbühl und Spreitenbach, zu übernehmen. Das geplante Vorhaben betrifft Einzelhandel mit Möbeln und Einrichtungsgegenständen.
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.02.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.02.2020 weggefallen.