Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Ganahl Aktiengesellschaft; Goerner Formpack GmbH
BWB/Z-4769
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.01.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Ganahl Aktiengesellschaft und Goerner Formpack GmbH beabsichtigen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens, an dem beide Unternehmen jeweils 50% der Geschäftsanteile halten werden. Das geplante Vorhaben betrifft Verpackungsmaterial.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.02.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.02.2020 weggefallen.