Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Volkswagen AG; diconium digital GmbH
BWB/Z-4765
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.01.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Volkswagen AG, die bereits 49% der Anteile an diconium digital GmbH hält, beabsichtigt, auch die restlichen 51% der Anteile an und alleinige Kontrolle über diconium digital GmbH zu erwerben. Das geplante Vorhaben betrifft IT-Dienstleistungen
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.02.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.02.2020 weggefallen.