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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Toyota Motor Corporation; Toyota Peugeot Citroёn Automobile Czech s.r.o. - BWB/Z-4763 | Bundeswettbewerbsbehörde

Toyota Motor Corporation; Toyota Peugeot Citroёn Automobile Czech s.r.o.

BWB/Z-4763

10.01.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.01.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Toyota Motor Corporation (Japan) beabsichtigt, alleinige Kontrolle über Toyota Peugeot Citroёn Automobile Czech s.r.o. (Tschechien), ein bisheriges Gemeinschaftsunternehmen mit PSA Automobiles SA (Frankreich), zu erwerben. Das geplante Vorhaben betrifft die Automobilindustrie.

C - HERSTELLUNG VON WAREN G - HANDEL

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.02.2020.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.02.2020 weggefallen.

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