Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

OEP Capital Advisors, L.P.; EPK Acquisition Limited; PWP Growth Equity; DPN Parent LLC - BWB/Z-4761 | Bundeswettbewerbsbehörde

OEP Capital Advisors, L.P.; EPK Acquisition Limited; PWP Growth Equity; DPN Parent LLC

BWB/Z-4761

08.01.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.01.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

OEP Capital Advisors, L.P. ("ОЕР'), Vereinigte Staaten von Amerika, beabsichtigt den Geschäftsbereich von EPK Acquisition Limited ("еРAK"), Vereinigte Staaten von Amerika, mit dem Geschäftsbereich von DPN Parent LLC ("Delphon"), Vereinigte Staaten von Amerika, einer Tochtergesellschaft von PWP
Growth Equity ("РWР"), Vereinigte Staaten, in ein neu zu gründendes Gemeinschaftsunternehmen zusammenzulegen. Das Gemeinschaftsunternehmen
wird unter der gemeinsamen Kontrolle von OEP und PWP stehen, wobei 57% der Anteile am Gemeinschaftsunternehmen von OEP und einzelnen Mitgliedern des Managements von ePAK gehalten werden, und 43% der Geschaftsanteile von PWP und einzelnen Mitgliedern der Geschäftsleitung von Delphin. Das geplante Vorhaben betrifft die Verpackungsindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.02.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.02.2020 weggefallen.

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