Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Accenture GmbH; maihiro GmbH - BWB/Z-4760 | Bundeswettbewerbsbehörde

Accenture GmbH; maihiro GmbH

BWB/Z-4760

08.01.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.01.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Accenture GmbH mit Sitz in Kronberg im Taunus, Deutschland, beabsichtigt den Erwerb von 100% der Anteile und damit der alleinigen Kontrolle an der maihiro GmbH mit Sitz in Ismaning, Deutschland, welche auch sämtliche Anteile an der maihiro GmbH (Österreich) mit Sitz in Wien hält. Das geplante Vorhaben betrifft IT-Services.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.02.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.02.2020 weggefallen.

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