Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Accenture GmbH; maihiro GmbH
BWB/Z-4760
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.01.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Accenture GmbH mit Sitz in Kronberg im Taunus, Deutschland, beabsichtigt den Erwerb von 100% der Anteile und damit der alleinigen Kontrolle an der maihiro GmbH mit Sitz in Ismaning, Deutschland, welche auch sämtliche Anteile an der maihiro GmbH (Österreich) mit Sitz in Wien hält. Das geplante Vorhaben betrifft IT-Services.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.02.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.02.2020 weggefallen.