Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

capiton V GmbH & Co. Beteiligungs KG; AlphaPet Ventures GmbH; Healthfood24 GmbH - BWB/Z-4758 | Bundeswettbewerbsbehörde

capiton V GmbH & Co. Beteiligungs KG; AlphaPet Ventures GmbH; Healthfood24 GmbH

BWB/Z-4758

07.01.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.01.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

capiton V GmbH & Co. Beteiligungs KG beabsichtigt, indirekt 35,9 % der Anteile an und alleinige Kontrolle über die AlphaPet Ventures GmbH, München, Deutschland zu erwerben. Zugleich wird die AlphaPet Ventures GmbH indirekt sämtliche Anteile an der Healthfood24 GmbH, Leipzig, Deutschland erwerben. Der angemeldete Zusammenschluss betrifft den Bereich Tiernahrung und Tierzubehör.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.01.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.02.2020 weggefallen.

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