Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Kyocera Document Solutions Inc.; Optimal Systems GmbH
BWB/Z-4757
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.12.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Kyocera Document Solutions Inc., Japan, beabsichtigt den Erwerb von 97% der Geschäftsanteile an und damit alleiniger Kontrolle über Optimal Systems GmbH, Deutschland, und seiner Tochtergesellschaften. Das geplante Vorhaben betrifft Software.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.01.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.01.2020 weggefallen.