Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Yageo Corporation; KEMET Corporation - BWB/Z-4756 | Bundeswettbewerbsbehörde

Yageo Corporation; KEMET Corporation

BWB/Z-4756

03.01.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.01.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Yageo Corporation, Taiwan, beabsichtigt, 100% der Anteile und jedenfalls alleinige Kontrolle an der derzeit börsennotierten KEMET Corporation, USA, von seinen derzeitigen Anteilseignern im Wege der Verschmelzung ihrer 100%-igen Tochtergesellschaft Sky Merger Sub Inc., USA, auf KEMET (wobei KEMET als Gesellschaft bestehen bleibt) zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft den Bereich für passive elektrische Bauelemente, dh für elektrische Komponenten, die keinen Strom erzeugen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.01.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.01.2020 weggefallen.

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