Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

HOERBIGER Wien GmbH; RAGSOL GmbH - BWB/Z-4755 | Bundeswettbewerbsbehörde

HOERBIGER Wien GmbH; RAGSOL GmbH

BWB/Z-4755

02.01.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.12.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das beabsichtigte Zusammenschlussvorhaben betrifft den Erwerb von 75% der Anteile an RAGSOL GmbH durch HOERBIGER Wien GmbH. Das Vorhaben betrifft Dienstleistungen für Brownfield-Anlagen im Bereich der Erdöl- und Erdgasexploration.

Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.01.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.01.2020 weggefallen.

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