Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Vion Move GmbH; NWT-CT GmbH; CT GmbH
BWB/Z-4754
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.12.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Vion Gruppe, Niederlande, beabsichtigt - im Wege eines Asset Deals - Vermögenswerte der NWT GmbH, Deutschland, und der CT GmbH, Deutschland zu erwerben. Das geplante Vorhaben betrifft die Herstellung, den Vertrieb und den Transport von Fleisch und Fleischproduken.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren H - Verkehr und Lagerei
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.01.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.01.2020 weggefallen.