Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Funke Österreich Holding GmbH; Signa Holding GmbH; KRONE-Verlag Gesellschaft m.b.H. - BWB/Z-4753 | Bundeswettbewerbsbehörde

Funke Österreich Holding GmbH; Signa Holding GmbH; KRONE-Verlag Gesellschaft m.b.H.

BWB/Z-4753

02.01.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.12.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Wechsel von gemeinsamer zu alleiniger Kontrolle an der KRONE-Verlag Gesellschaft m.b.H., der KRONE - Verlag Gesellschaft m.b.H. & Co. Vermögensverwaltung KG., der KRONE - Verlag Gesellschaft m.b.H. & Co. KG. sowie der Krone Media Aktiv Gesellschaft m.b.H., alle Österreich, durch die WAZ Ausland Holding GmbH, Deutschland. Das geplante Vorhaben betrifft Medien.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.01.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Anmerkung: der Antrag wird vorbereitet und geht am 24.1.2020 am Nachmittag an das Gericht.

Datum des Prüfungsantrages durch die BWB: 24.01.2020

Datum des Prüfungsantrages durch den Bundeskartellanwalt: 27.01.2020

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