Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Swiss Automotive Group AG; ATPX AG; Akita Holding AG - BWB/Z-4752 | Bundeswettbewerbsbehörde

Swiss Automotive Group AG; ATPX AG; Akita Holding AG

BWB/Z-4752

30.12.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.12.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand der Anmeldung: Die Swiss Automotive Group AG, Schweiz beabsichtigt indirekt zusammen mit der Akita Holding AG, Schweiz 51,1% an der Peter Pöllath Beteiligungs GmbH mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Markt für Kraftwagen und Kraftwagenteile bzw Independent Aftermarket.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.01.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.01.2020 weggefallen.

zurück zur Übersicht