Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PAI Partners; Armacell Holdco Luxembourg S.á.r.l. - BWB/Z-4750 | Bundeswettbewerbsbehörde

PAI Partners; Armacell Holdco Luxembourg S.á.r.l.

BWB/Z-4750

30.12.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.12.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

PAI Partners, Frankreich, plant indirekt eine Mehrheitsbeteiligung von etwa 55% an und alleinige Kontrolle über Armacell Holdco Luxembourg S.á.r.l., Luxemburg, zu erwerben, während KIRKBI Invest A/S, Dänemark, eine Minderheitsbeteilgung von etwa 45% an diesem Unternehmen erwirbt.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung von Dämmstoffen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.01.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.01.2020 weggefallen.

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