Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Sun Capital Partners, Inc.; WesCom Signal & Rescue UK Ltd.; WesCom Signal & Rescue Spain SL; WesCom Signal & Rescue Australia Pty Ltd. - BWB/Z-4747 | Bundeswettbewerbsbehörde

Sun Capital Partners, Inc.; WesCom Signal & Rescue UK Ltd.; WesCom Signal & Rescue Spain SL; WesCom Signal & Rescue Australia Pty Ltd.

BWB/Z-4747

27.12.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.12.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Sun Capital Partners, Inc., USA, beabsichtigt indirekt eine Mehrheitsbeteiligung an und alleinige Kontrolle über WesCom Signal & Rescue UK Ltd., Vereinigtes Königreich, WesCom Signal & Rescue Spain SL, Spanien, und WesCom Signal & Rescue Australia Pty Ltd., Australien, zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft pyrotechnische Produkte für den maritimen und militärischen Bereich.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.01.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.01.2020 weggefallen.

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