Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Access Industries, Inc.; LyondellBasell Industries N.V. - BWB/Z-4746 | Bundeswettbewerbsbehörde

Access Industries, Inc.; LyondellBasell Industries N.V.

BWB/Z-4746

27.12.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.12.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Access Industries, Inc. (Vereinigte Staaten) beabsichtigt, ihre derzeitige nichtkontrollierende Beteiligung in LyondellBasell Industries N.V. (Niederlande) auf eine nichtkontrollierende Beteiligung von mehr als 25% zu erhöhen.

Der Zusammenschluss betrifft den Sektor für Plastik und Chemie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.01.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.01.2020 weggefallen.

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