Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Rotkäppchen-Mumm Sektkellereien GmbH; kollex GmbH - BWB/Z-4745 | Bundeswettbewerbsbehörde

Rotkäppchen-Mumm Sektkellereien GmbH; kollex GmbH

BWB/Z-4745

27.12.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.12.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Rotkäppchen-Mumm Sektkellereien GmbH, Deutschland, beabsichtigt, eine nichtkontrollierende Minderheitsbeteiligung in Höhe von 25% der Anteile an kollex GmbH, Deutschland, zu erwerben.

Der Zusammenschluss betrifft den Getränkegroßhandel.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.01.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.01.2020 weggefallen.

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