Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Divimove GmbH; TUBE ONE Networks GmbH
BWB/Z-4744
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.12.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Divimove GmbH, Berlin, Deutschland, beabsichtigt den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an TUBE ONE Networks GmbH, Köln, Deutschland.
Das geplante Vorhaben betrifft Online Werbung, insbesondere Influencer Marketing.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.01.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.01.2020 weggefallen.