Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
UBM Development Osterreich GmbH; value one holding AG
BWB/Z-4740
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.12.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
UBM Development Osterreich GmbH (Wien / Osterreich) beabsichtigt, gemeinsam mit value one holding AG (Wien /Österreich) zum Zweck der gemeinsamen Entwicklung einer Gewerbeimmobilie im 2. Wiener Gemeindebezirk eine Gesellschaft zu gründen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Immobilienentwicklung.
Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.01.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.01.2020 weggefallen.