Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
MET Holding AG; E2 Hungary Energiakereskedelmi és Szolgáltató Zrt.
BWB/Z-4739
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.12.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
MET Holding AG, Schweiz, beabsichtigt alleinige Kontrolle über E2 Hungary Energiakereskedelmi és Szolgáltató Zrt., Ungarn, zu erwerben, während Magyar
Telekom Nyrt., Ungarn, weiterhin 50% der Anteile an demselben Unternehmen halten wird. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Energiemarkt.
Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.01.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.01.2020 weggefallen.