Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

STEF SA; Logistique Internationale Alimentaire SAS - BWB/Z-4738 | Bundeswettbewerbsbehörde

STEF SA; Logistique Internationale Alimentaire SAS

BWB/Z-4738

20.12.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.12.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

STEF SA (Paris, Frankreich) beabsichtigt den direkten Erwerb von 49 % der Anteile an Logistique Internationale Alimentaire SAS (Rungis Cedex, Frankreich) von Nagel Logistik + Beteiligungs GmbH. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die temperaturgeführte Lebensmittellogistik.

Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.01.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.01.2020 weggefallen.

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