Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Art-Invest Real Estate Funds GmbH; B03 Living GmbH & Co KG - BWB/Z-4735 | Bundeswettbewerbsbehörde

Art-Invest Real Estate Funds GmbH; B03 Living GmbH & Co KG

BWB/Z-4735

20.12.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.12.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb der B03 Living GmbH & Co KG, Wien, Österreich, durch die Art-Invest Real Estate Funds GmbH, Köln, Deutschland, handelnd für Rechnung eines
Sondervermögens gehalten von der Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands Anstalt des öffentlichen Rechts, Köln,
Deutschland. Das geplante Vorhaben betrifft die Vermietung von Immobilien.

Betroffener Geschäftszweig:

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.01.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.01.2020 weggefallen.

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