Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
KATEK SE; Huf Electronics Düsseldorf GmbH
BWB/Z-4733
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.12.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb des Geschäftsbereichs Electronic Manufacturing Services der Huf Electronics Düsseldorf GmbH Düsseldorf, Deutschland, durch KATEK SE, München, Deutschland. Das geplante Vorhaben betrifft EMS.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.01.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.01.2020 weggefallen.