Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Huntsman Corporation; Icynene U.S. Holding Corp.
BWB/Z-4731
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.12.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Huntsman Corporation (USA) beabsichtigt, indirekt 100% der ausgegebenen und im Umlauf befindliche Anteile am Aktienkapital der Icynene U.S. Holding Corp. (USA) und damit alleinige Kontrolle über Icynene U.S. Holding Corp. (USA) zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft Dämmstoffe für Bauanwendungen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.01.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.01.2020 weggefallen.