Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Moravia Steel a.s.; MSV Metal Studénka, a.s. - BWB/Z-4730 | Bundeswettbewerbsbehörde

Moravia Steel a.s.; MSV Metal Studénka, a.s.

BWB/Z-4730

20.12.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.12.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Moravia Steel a.s., Tschechien, beabsichtigt den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an und damit alleiniger Kontrolle über MSV Metal Studénka, a.s., Tschechien, und seiner Tochtergesellschaften. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Stahlindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.01.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.01.2020 weggefallen.

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