Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

TTI Beteiligungs und Management GmbH; Bilfinger Personalmanagement GmbH - BWB/Z-4729 | Bundeswettbewerbsbehörde

TTI Beteiligungs und Management GmbH; Bilfinger Personalmanagement GmbH

BWB/Z-4729

19.12.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.12.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

TTI Beteiligungs und Management GmbH beabsichtigt den Erwerb von 100 % des Stammkapitals, sowie alleiniger Kontrolle über Bilfinger Personalmanagement GmbH. Das geplante Vorhaben betrifft Personalbereitstellung

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.01.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Vergleiche bereits BWB/Z-4692.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.12.2019 weggefallen.

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