Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Neuraxpharm Arzneimittel GmbH; Easypharm OTC GmbH
BWB/Z-4728
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.12.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Neuraxpharm Arzneimittel GmbH, Langenfeld, Deutschland, beabsichtigt indirekt alle Anteile an und alleinige Kontrolle über Easypharm OTC GmbH, Gießhübl, Österreich, zu erwerben. Das geplante Vorhaben betrifft Pharmazeutische Produkte.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.01.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.01.2020 weggefallen.