Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Angelini S.p.A.; ThermaCare Business - BWB/Z-4727 | Bundeswettbewerbsbehörde

Angelini S.p.A.; ThermaCare Business

BWB/Z-4727

18.12.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.12.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Angelini S.p.A., Rom, Italien, Herstellungs- und Vertriebsunternehmen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, beabsichtigt, die Rechte an der ehemals von Pfizer Inc. geführten ThermaCare Marke (ausgenommen Nordamerika) von GlaxoSmithKline Healthcare Holding (no. 2) Limited und PF Consumer Healthcare 1 LLC zu erwerben. Das geplante Vorhaben betrifft nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.01.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.01.2020 weggefallen.

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