Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Signify N.V.; Eaton Corporation Plc - BWB/Z-4726 | Bundeswettbewerbsbehörde

Signify N.V.; Eaton Corporation Plc

BWB/Z-4726

17.12.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.12.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Signify N.V. (Niederlande) beabsichtigt durch ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft Signify Holding B.V das Beleuchtungsgeschäft von Eaton Corporation Plc (Irland) zu erwerben. Das geplante Vorhaben betrifft die Herstellung von Beleuchtungsequipment.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.01.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.01.2020 weggefallen.

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