Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Theramex HQ UK Limited, Merck Sharp & Dohme B.V. - BWB/Z-4725 | Bundeswettbewerbsbehörde

Theramex HQ UK Limited, Merck Sharp & Dohme B.V.

BWB/Z-4725

17.12.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.12.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Theramex HQ UK Limited, Vereinigtes Königreich, eine Portfoliogesellschaft, die von einem von CVC Capital Partners SICAV-FIS S.A. verwalteten Fonds kontrolliert wird, beabsichtigt, die alleinige Kontrolle über Vermögenswerte von Merck Sharp & Dohme B.V., die das Produkt ZIEL У® (oder STEZZA® oder SUANEL) ausmachen, zu erwerben. Das geplante Vorhaben betrifft oral einzunehmende Kontrazeptiva.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.01.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.01.2020 weggefallen.

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