Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Thoma Bravo, LLC; lnstructure, Inc.
BWB/Z-4724
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.12.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Thoma Bravo, LLC (Vereinigte Staaten), beabsichtigt, sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über lnstructure, Inc. (Vereinigte Staaten), zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft Lernverwaltungssysteme für den Bildungs- und Unternehmensbereich.
Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.01.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.01.2020 weggefallen.