Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

United Petfood Producers N.V.; Iams Europe B.V. - BWB/Z-4719 | Bundeswettbewerbsbehörde

United Petfood Producers N.V.; Iams Europe B.V.

BWB/Z-4719

16.12.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.12.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

United Petfood Producers N.V., Belgien, plant alle Anteile an und alleinige Kontrolle über Iams Europe B.V., Niederlande, zu erwerben. Die Transaktion betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Trockenfutter für Hunde und Katzen auf Großhandelsebene.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.01.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.01.2020 weggefallen.

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