Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
UBM Development Österreich GmbH; Modern Viventium GmbH
BWB/Z-4717
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.12.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
UBM Development Österreich GmbH (Wien /Österreich) beabsichtigt, 50,1% der Anteile an und gemeinsame Kontrolle über die Modern Viventium GmbH (Graz /Österreich) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Immobilien.
Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.01.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.01.2020 weggefallen.