Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

World Fuel Services Inc.; UVair European Fuelling Services Limited - BWB/Z-4716 | Bundeswettbewerbsbehörde

World Fuel Services Inc.; UVair European Fuelling Services Limited

BWB/Z-4716

11.12.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.12.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

World Fuel Services Inc., USA, beabsichtigt, alle Anteile (und damit verbundene Vermögenswerte) sowie die alleinige Kontrolle an UVair European Fuelling Services Limited, Irland, zu erwerben. Das geplante Vorhaben betrifft die Belieferung Flugzeugtreibstoff.

Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.01.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.01.2020 weggefallen.

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