Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

VINCI Energies Deutschland GmbH; Converse Energy Projects GmbH - BWB/Z-4714 | Bundeswettbewerbsbehörde

VINCI Energies Deutschland GmbH; Converse Energy Projects GmbH

BWB/Z-4714

06.12.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.12.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

VINCI Energies Deutschland GmbH, Deutschland, beabsichtigt, sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über Converse Energy Projects GmbH, Deutschland, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich der Planung und Bereitstellung schlüsselfertiger Elektrizitätsübertragungs- und Elektrizitätsverteilungssysteme.

Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.01.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.12.2019 weggefallen.

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