Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
VINCI Energies Deutschland GmbH; Converse Energy Projects GmbH
BWB/Z-4714
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.12.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
VINCI Energies Deutschland GmbH, Deutschland, beabsichtigt, sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über Converse Energy Projects GmbH, Deutschland, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich der Planung und Bereitstellung schlüsselfertiger Elektrizitätsübertragungs- und Elektrizitätsverteilungssysteme.
Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.01.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.12.2019 weggefallen.