Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

GPE Holding GmbH; Nicolay Verwaltung GmbH - BWB/Z-4713 | Bundeswettbewerbsbehörde

GPE Holding GmbH; Nicolay Verwaltung GmbH

BWB/Z-4713

06.12.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.12.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

GPE Holding GmbH beabsichtigt, 100 % der Anteile an der Nicolay Verwaltung GmbH zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft den Bereich Medizintechnik.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.01.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.01.2020 weggefallen.

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