Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
TONOS II GmbH; Remus & Sebring Holding GmbH
BWB/Z-4711
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.12.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist der Erwerb einer Beteiligung an der Remus & Sebring Holding GmbH im Ausmaß von 25,1% durch die TONOS II GmbH und (sicherheitshalber) die Personengleichheit in der Geschäftsführung der TONGS II, der R & S Holding und der Erne Group. Das geplante Vorhaben betrifft die Herstellung von Abgasanlagen für Kraftfahrzeuge (PKW und Motorräder).
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.12.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.12.2019 weggefallen.