Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ADCURAM Technical Textiles Holding GmbH; Mikkeli Betriebsstätte der Ahlstrom-Munksjö Glassfibre Oy - BWB/Z-4708 | Bundeswettbewerbsbehörde

ADCURAM Technical Textiles Holding GmbH; Mikkeli Betriebsstätte der Ahlstrom-Munksjö Glassfibre Oy

BWB/Z-4708

29.11.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.11.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb der Betriebsstätte in Mikkeli von Ahlstrom-Munksjö Glassfibre Oy, Finnland durch ADCURAM, handelnd durch seine 100%-Tochtergesellschaft Vitrulan Composites Oy, Finnland.

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Armierungs- und Trägergewebematerialien auf Glasfaser-Basis

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.12.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.12.2019 weggefallen.

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