Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

A & R Carton Holding GmbH; ROB. LEUNIS & CHAPMAN GMBH & CO. KG; ROB.LEUNIS & CHAPMAN Verwaltungsgesellschaft mbH; BSC Drukarnia Opakowań Spółka Akcyjna - BWB/Z-4700 | Bundeswettbewerbsbehörde

A & R Carton Holding GmbH; ROB. LEUNIS & CHAPMAN GMBH & CO. KG; ROB.LEUNIS & CHAPMAN Verwaltungsgesellschaft mbH; BSC Drukarnia Opakowań Spółka Akcyjna

BWB/Z-4700

25.11.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.11.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb aller Kommanditanteile an der ROB. LEUNIS & CHAPMAN GMBH & CO. KG sowie aller Geschäftsanteile an ihrer Komplementärin ROB.LEUNIS & CHAPMAN Verwaltungsgesellschaft mbH, Deutschland, durch die A & R Carton Holding GmbH, Deutschland, wodurch auch ein 36,7 %iger Geschäftsanteil und gemeinsame Kontrolle an der BSC Drukarnia Opakowań Spółka Akcyjna, Polen, erworben wird. Das geplante Vorhaben betrifft die Papier- und Verpackungsindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.12.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.12.2019 weggefallen.

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