Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AI Sirona (Luxembourg) Acquisition S.à.r.l.; Alvogen CEE Kft. - BWB/Z-4699 | Bundeswettbewerbsbehörde

AI Sirona (Luxembourg) Acquisition S.à.r.l.; Alvogen CEE Kft.

BWB/Z-4699

25.11.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.11.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

AI Sirona (Luxembourg) Acquisition S.à.r.l., Luxemburg, beabsichtigt die alleinige Kontrolle über Alvogen CEE Kft., Ungarn, zu erwerben. Das geplante Vorhaben betrifft den Bereich Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen und Nahrungsergänzungsmitteln.

Betroffener Geschäftszweig:

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.12.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.12.2019 weggefallen.

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