Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

HexagonAB; Volume Graphics GmbH - BWB/Z-4698 | Bundeswettbewerbsbehörde

HexagonAB; Volume Graphics GmbH

BWB/Z-4698

25.11.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.11.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

HexagonAB (Stockholm/Schweden) beabsichtigt, alle Anteile an Volume Graphics GmbH (Heidelberg/Deutschland) und deren Tochtergesellschaften zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Softwarelösungen für die Analyse und Visualisierung von 3D-Daten.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.12.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.12.2019 weggefallen.

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