Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Nine United A/S; Ambiente Direct GmbH - BWB/Z-4697 | Bundeswettbewerbsbehörde

Nine United A/S; Ambiente Direct GmbH

BWB/Z-4697

22.11.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.11.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Indirekter Erwerb einer nicht kontrollierenden Beteiligung von 49,28% an Ambiente Direct GmbH, Deutschland, durch Nine United A/S, Dänemark.

Betroffener Geschäftszweig: Möbelhandel

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.12.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.12.2019 weggefallen.

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