Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Compagnie Nationale á Portefeuille SA; Collecte Localisation Satellite SA; Centre National d'Etudes Spatiales EPIC (CNES) - BWB/Z-4695 | Bundeswettbewerbsbehörde

Compagnie Nationale á Portefeuille SA; Collecte Localisation Satellite SA; Centre National d'Etudes Spatiales EPIC (CNES)

BWB/Z-4695

22.11.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.11.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Compagnie Nationale á Portefeuille SA, Belgien, beabsichtigt, indirekt über ihre 100%ige Tochtergesellschaft Swilux S.A., Luxemburg, ca. 65,32% des Aktienkapitals und dadurch die gemeinsame Kontrolle über Collecte Localisation Satellites SA, Frankreich, einschließlich ihrer weltweiten Tochtergesellschaften und Beteiligungen, zu erwerben. Der derzeitige Mehrheitsaktionär (über seine Beteiligung an Telespace Participation) Centre National d'Etudes Spatiales (CNES), Frankreich, wird eine indirekte mit kontrollierende Minderheitsbeteiligung von 34% am Zielunternehmen halten.

Der Zusammenschluss betrifft die Datenanalyse, die Weltraumlösungen zur Beobachtung, zum Verständnis und zum Schutz des Planeten bietet.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.12.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.12.2019 weggefallen.

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