Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Haberkorn Verwaltung GmbH; Cöster OHG; Schloemer GmbH - BWB/Z-4694 | Bundeswettbewerbsbehörde

Haberkorn Verwaltung GmbH; Cöster OHG; Schloemer GmbH

BWB/Z-4694

21.11.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.11.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100 % der Gesellschaftsanteile an der und alleiniger Kontrolle über die Cöster OHG sowie mittelbar an der Schloemer GmbH durch die Haberkorn Verwaltung GmbH (alle Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Lieferung von technischen Teilen für Instandhaltung sowie Originalzubehör für Industrie und Produktion (sog. "technischer Handel").

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.12.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.12.2019 weggefallen.

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