Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Kühne + Nagel Investments B.V.; Rotrexma 2 Holding B.V. - BWB/Z-4693 | Bundeswettbewerbsbehörde

Kühne + Nagel Investments B.V.; Rotrexma 2 Holding B.V.

BWB/Z-4693

20.11.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.11.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Kühne + Nagel Investments B.V., Niederlande, eine Tochtergesellschaft der Kühne + Nagel International AG, Schweiz, beabsichtigt, sämtliche Anteile an und somit alleinige Kontrolle über die Rotrexma 2 Holding B.V., Niederlande, einschließlich ihrer 100%igen Tochtergesellschaften Rotra Logistics Solution B.V., Rotra Forwarding B.V., Logistics Software Solutions Holding B.V., Logistics Software Solutions B.V., TS Holding B.V., Global Parcel Services B. V., Roelofsen Transport B.V., alle Niederlande, sowie Newco Logistics N.V. und Rotra Forwarding N.V., Belgien und Truck Supply Europe Sr1 und Roelofsen Transport Forwarding Sr1, beide Rumänien, zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft die Erbringung von Logistik- und Transportdienstleistungen im Bereich Landverkehr in Österreich und in ganz Europa.

Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.12.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.12.2019 weggefallen.

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