Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DC NETHERLANDS B.V.; Steyr-Werner Technischer Handel GmbH - BWB/Z-4685 | Bundeswettbewerbsbehörde

DC NETHERLANDS B.V.; Steyr-Werner Technischer Handel GmbH

BWB/Z-4685

19.11.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.11.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

DC NETHERLANDS B.V. mit dem Sitz in Tilburg, Niederlande, beabsichtigt weitere 50 % der Geschäftsanteile an Steyr-Werner Technischer Handel GmbH mit dem Sitz in Wien und damit alleinige Kontrolle zu erwerben. Das geplante Vorhaben betrifft den technischen Handel.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.12.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.12.2019 weggefallen.

zurück zur Übersicht