Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Pierer Industrie AG; PEXCO GmbH; Platin 1483. GmbH - BWB/Z-4682 | Bundeswettbewerbsbehörde

Pierer Industrie AG; PEXCO GmbH; Platin 1483. GmbH

BWB/Z-4682

18.11.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.11.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Pierer Industrie AG beabsichtigt 100 % der Anteile an der Platin 1483. GmbH, mit dem Sitz in Schonungen, Deutschland und damit mittelbar 40 % an der PEXCO GmbH, mit dem Sitz in Schweinfurt, Deutschland zu erwerben. Das geplante Vorhaben betrifft die Entwicklung und Vertrieb von Fahrrädern und e-Bikes.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.12.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.12.2019 weggefallen.

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