Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Kendrion Holding Germany GmbH; INTORQ GmbH & Co. KG - BWB/Z-4681 | Bundeswettbewerbsbehörde

Kendrion Holding Germany GmbH; INTORQ GmbH & Co. KG

BWB/Z-4681

18.11.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.11.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Kendrion Holding Germany GmbH, Deutschland, beabsichtigt, 100 % der Kommanditanteile an der INTORQ GmbH & Co. KG, Deutschland, zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Industriebremsen, insbesondere elektromagnetischen Federdruckbremsen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.12.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.12.2019 weggefallen.

zurück zur Übersicht